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Versicherungen für Ihren rundum sorglosen Segelurlaub

Hamburger Yacht Versicherung  Schomackers - Versicherungen für Ihren Chartertörn

 

Chartern auf Nummer sicher

.. weniger Risiko und mehr Sicherheit für Skipper und Crew

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn ein Schaden verursacht wird, der Törn nicht angetreten werden kann, oder dem Skipper grobe Fahrlässigkeit angelastet wird. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, wie viel wer zahlen soll. Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus legen wir unseren Chartergästen folgende speziell auf Charterreisen zugeschnittene Versicherungen für einen rundum sorglosen Törn ans Herz.

 

Genießen Sie einen rundum sorglosen Charterurlaub 

  • Auslands-Reise-Krankenversicherung
  *** Download aller Broschüren als Pdf File ***
 
 

Frau Anette Prange der Hamburger Yachtversicherung Schomacker berät Sie gerne.
www.schomacker.de  - Email: anette.prange@schomacker.de Telefon: +49 (0) 40 36 98 49 - 20
 

Die Reiserücktrittskosten Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung

Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung durch diese Versicherung gedeckt. Auch ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist versichert.

Der nicht genutzte Teil der Chartergebühr, abzüglich Selbstbeteiligung, wird durch die Versicherung gedeckt. Die An- und Abreisekosten können ebenfalls mitversichert werden.

Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet im Rahmen des Vertrages wie folgt:

I. Wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann und deshalb die gesamte Charter abgesagt werden muss, werden die für Skipper und Crew anfallenden Stornokosten im Rahmen des Vertrages bezahlt.

II. Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, so wird der anteilige Charterpreis im Rahmen des Vertrages für das Crewmitglied ersetzt.

III. Darüber hinaus leistet die Reiserücktrittskosten Versicherung im Rahmen des Vertrages zusätzlich für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr, wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.

Auf Wunsch kann auch die Insolvenz des Charteryacht- Betreibers eingeschlossen werden

 

Erweiterte Skipper Haftpflichtversicherung

Versichert ist über die Skipper- Haftpflicht- Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Charterer und Führer einer Yacht weltweit.

Mitversichert sind (auf Basis der AHB und Besondere Bedingungen (SH 2007) für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung):

·         Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.

·         Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander.

·         Sicherheitsleistungen bis EUR 50.000,00 bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen.

·         Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahmen infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis EUR 17.500,00.

Die Deckungssumme beträgt pauschal EUR 5.000.000 für Personen- und Sachschäden.

 

Kautionsversicherung

Charteryachten sind in der Regel Vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart.

In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers.

Entsteht während des Törns an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei unserer Absicherung von Charterkautionen gibt es keine Selbstbeteiligung.

Prämientabelle

die Garantieleistung des Versicherers ist mit dem tatsächliche hinterlegten Kautionsbetragmaximiert, wobei Kautionen über € 5000,-- (max. Garantiebetrag) nicht abgesichert werden können. Die Kautionssumme darf nicht niedriger sein als die tatsächlich hinterlegte Kaution.

Kautionsbetrag bis einschließlich

EUR 1000, -

EUR 1500, -

EUR 2000, -

EUR 3000, -

EUR 4000, -

EUR 5000, -

Einmalige Prämie

EUR 90, -

EUR 135, -

EUR 175, -

EUR 260, -

EUR 345, -

EUR 430, -

 

 


Skipper Insassenunfallversicherung

Versichert sind im Rahmen dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (Crewliste). Im Schadenfall wird die Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.

Mitversichert sind unter anderem im Rahmen des Vertrages:

·         Unfälle bei der Benutzung des Beibootes.

·         Die Überführung zum Heimatort nach Tod.

·         Der medizinisch notwendige Rücktransport zum Heimatort.

·         Tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen sowie Ertrinkungs- bzw.  Erstickungstod unter Wasser, auch wenn kein Unfallrisiko eingetreten ist.

·         Mitversichert sind im Rahmen des Vertrages auch Unfälle, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird.

·         Bergungskosten auch für Herzinfarkt bzw. Schlaganfall. Es sind versichert: Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalles besteht sowie Seenot oder schwere Beschädigung am Schiff.

·         Achtung: Die Teilnahme an Regatten und die Beteiligung an Motorbootrennen sind nur gegen Zuschlag versicherbar.

 

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie bei Unfall und Krankheiten im Ausland – denn nur in einigen Fällen gilt die bestehende Krankenversicherung auch im Ausland.

Neben der Reiserücktrittskosten- und der Erweiterten Skipper-Haftpflicht-Versicherung empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung jedem Reiseteilnehmer.

Die meisten Policen laufen ein Jahr mit automatischer jährlicher Verlängerung. Pro Person beträgt die Prämie um die EUR 10,-- für ein volles Kalenderjahr.

 

 

 

 

     
     
         
   

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