Genießen Sie einen
rundum sorglosen Charterurlaub
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Auslands-Reise-Krankenversicherung
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Die
Reiserücktrittskosten Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung
Ist der Skipper durch
einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten
Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein
Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung
durch diese Versicherung gedeckt. Auch ein Abbruch der Reise während des
Chartertörns ist versichert.
Der nicht genutzte Teil
der Chartergebühr, abzüglich Selbstbeteiligung, wird durch die
Versicherung gedeckt. Die An- und Abreisekosten können ebenfalls
mitversichert werden.
Die
Reiserücktrittskostenversicherung leistet im Rahmen des Vertrages wie
folgt:
I. Wenn der Skipper die
Reise nicht antreten kann und deshalb die gesamte Charter abgesagt
werden muss, werden die für Skipper und Crew anfallenden Stornokosten im
Rahmen des Vertrages bezahlt.
II. Wenn ein Crewmitglied
die Reise nicht antreten kann, so wird der anteilige Charterpreis im
Rahmen des Vertrages für das Crewmitglied ersetzt.
III. Darüber hinaus
leistet die Reiserücktrittskosten Versicherung im Rahmen des Vertrages
zusätzlich für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr, wenn der Törn
aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.
Auf Wunsch kann auch die
Insolvenz des Charteryacht- Betreibers eingeschlossen werden
Erweiterte Skipper
Haftpflichtversicherung
Versichert ist über die
Skipper- Haftpflicht- Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Charterer und Führer einer
Yacht weltweit.
Mitversichert sind (auf
Basis der AHB und Besondere Bedingungen (SH 2007) für die
Skipper-Haftpflicht-Versicherung):
·
Schäden an gecharterter
Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.
·
Haftpflichtansprüche der
gesamten Crew untereinander.
·
Sicherheitsleistungen bis
EUR 50.000,00 bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen.
·
Ansprüche des Eigners über
Ausfall von Chartereinnahmen infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis
EUR 17.500,00.
Die Deckungssumme
beträgt pauschal EUR 5.000.000 für Personen- und Sachschäden.
Kautionsversicherung
Charteryachten sind in der
Regel Vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben
üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart.
In der Regel entspricht
die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers.
Entsteht während des Törns
an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die
Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt
die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei
unserer Absicherung von Charterkautionen gibt es keine
Selbstbeteiligung.
Prämientabelle
die Garantieleistung des
Versicherers ist mit dem tatsächliche hinterlegten
Kautionsbetragmaximiert, wobei Kautionen über € 5000,-- (max.
Garantiebetrag) nicht abgesichert werden können. Die Kautionssumme darf
nicht niedriger sein als die tatsächlich hinterlegte Kaution.
Kautionsbetrag bis
einschließlich |
EUR 1000, - |
EUR 1500, - |
EUR 2000, - |
EUR 3000, - |
EUR 4000, - |
EUR 5000, - |
Einmalige Prämie
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EUR 90, - |
EUR 135, - |
EUR 175, - |
EUR 260, - |
EUR 345, - |
EUR 430, - |
Skipper Insassenunfallversicherung
Versichert sind im Rahmen
dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers
und der Crew (Crewliste). Im Schadenfall wird die Versicherungssumme
durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert
gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.
Mitversichert sind unter
anderem im Rahmen des Vertrages:
·
Unfälle bei der Benutzung
des Beibootes.
·
Die Überführung zum
Heimatort nach Tod.
·
Der medizinisch notwendige
Rücktransport zum Heimatort.
·
Tauchtypische
Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit oder
Trommelfellverletzungen sowie Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod
unter Wasser, auch wenn kein Unfallrisiko eingetreten ist.
·
Mitversichert sind im Rahmen
des Vertrages auch Unfälle, wenn die versicherte Person auf Reisen im
Ausland überraschend von Kriegs oder Bürgerkriegsereignissen betroffen
wird.
·
Bergungskosten auch für
Herzinfarkt bzw. Schlaganfall. Es sind versichert: Suchaktionen nach
Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalles besteht
sowie Seenot oder schwere Beschädigung am Schiff.
·
Achtung: Die Teilnahme an
Regatten und die Beteiligung an Motorbootrennen sind nur gegen Zuschlag
versicherbar.
Auslandsreisekrankenversicherung
Eine
Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie bei Unfall und Krankheiten
im Ausland – denn nur in einigen Fällen gilt die bestehende
Krankenversicherung auch im Ausland.
Neben der
Reiserücktrittskosten- und der Erweiterten
Skipper-Haftpflicht-Versicherung empfehlen wir den Abschluss dieser
Versicherung jedem Reiseteilnehmer.
Die meisten Policen laufen
ein Jahr mit automatischer jährlicher Verlängerung. Pro Person beträgt
die Prämie um die EUR 10,-- für ein volles Kalenderjahr.
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